Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSABSCHLUSS

Der Vertrag kommt für die Bestellung des Kunden mit der Frühwald Kft. zustande (nachfolgend Hersteller genannt) wenn der Kaufpreis bezahlt oder die Lieferung erbracht wurde.

2. GÜLTIGKEIT

Die „Verkaufs- und Lieferbedingungen“ gelten für alle abgeschlossenen Geschäfte, Verträge und damit zusammenhängenden Lieferungen. Hiervon kann nur mit schriftlicher Erklärung des Vertreters des Herstellers abgewichen werden. Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten auch dann nicht, wenn der Hersteller ihnen nicht widerspricht.

3. PREISE, ANGEBOTE

Die aktuelle Preisliste des Herstellers enthält Preise ab Werk. Wenn die Frühwald Kft. und der Käufer schriftlich zustimmt, können sie vom Standortpreis abweichen. Bei Erhöhung der Rohstoff-, Energie- und Transportkosten steht dem Hersteller eine Preiskorrektur zu (mit 10-tägiger Mitteilungspflicht), die er dem Käufer vor Beginn der Lieferung mitteilt. Békéscsaba, Sóskút und Újfehértó gelten die gleichen Verkaufspreise. Die Angebotsbindung des Herstellers ist auf 30 Tage begrenzt, sofern der Hersteller nicht schriftlich etwas anderes bestimmt. Der Listenpreis beinhaltet auch die Transportkosten. Grundlage der Abrechnung ist der vom Verkäufer ausgestellte und vom Käufer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnete Lieferschein.

4. Inhalt der Bestellung

Die schriftliche Bestellung des Käufers muss den Namen und das Kürzel der zu erwerbenden Ware entsprechend dem Produktprospekt des Herstellers enthalten; – die Größe des bestellten Produkts; – seine Farbe (bei Pflastersteinen, Gartenelementen); – seine genaue Menge (Stück, m², lfm, m³); – Versandart (eigene, vom Hersteller); – Ihren Wunschliefertermin; – Name und Telefonnummer des Empfängers; – Ihre genaue Lieferadresse.

5. Anlieferung, Verladung

Der Käufer muss die Lieferung des Produkts sicherstellen. Nach Verladung oder Verlassen des Werks liegt die Verantwortung beim Käufer oder Spediteur. Bei Mangel oder Bedenken bezüglich der Menge und Qualität des Produkts darf das Produkt nicht verarbeitet werden, bis es geklärt ist. Erhält der Hersteller eine Lieferzusage, dass das Produkt an den Käufer geliefert werden kann, so stimmt der Käufer zu, dass der Hersteller auch einen Subunternehmer einsetzen darf. Die Kosten der vom Hersteller organisierten Lieferungen hängen erheblich davon ab a) im Falle des Transports ohne Selbstbeladung: Der Käufer muss das Entladen innerhalb von 1 Stunde nach der Ankunft beenden, danach wird die Ausfallzeit in Rechnung gestellt (in Höhe von 1.500 HUF + MwSt. für jede angefangene halbe Stunde) und/oder b) durch unzureichende Zugänglichkeit; c) aus der unrichtigen Bezeichnung der Baustelle oder Lieferadresse; d) aus der Krangebühr; e) aus der Straßenbenutzungsgebühr oder dem Gewichtsbeschränkungszuschlag.
Über die genauen Versandkosten kann der Vertreter des Herstellers oder der Vertrieb an den Standorten des Unternehmens dem Käufer Auskunft erteilen.

6. Zahlung

Der Hersteller akzeptiert jede Art von Reklamation im Zusammenhang mit der gesendeten Rechnung nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Erfolgt innerhalb der vorher genannten Frist keine Reklamation, wird der Rechnungsbetrag als unbestrittene und vom Kunden anerkannte Forderung verbucht. Der Hersteller ist berechtigt, während der Dauer des Vertragsverhältnisses vom geschlossenen Vertrag zurückzutreten oder Lieferungen vorübergehend einzustellen – ohne Übernahme der dadurch entstehenden Kosten a) der Käufer die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht einhält, oder b) beim Käufer Umstände bekannt werden, die seine Zahlungsfähigkeit in Frage stellen. Die Zahlung hat zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen, andernfalls berechnen wir den doppelten aktuellen Zentralbank-Basiszinssatz als Verzugszinsen sowie alle damit zusammenhängenden Kosten (Gebühren des Inkassounternehmens) gesondert. Zahlungen gelten mit Gutschrift auf dem Konto des Herstellers als beglichen. Eventuell auftretende Mängel oder Qualitätsbeanstandungen haben keine aufschiebende Wirkung.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Forderungen (einschließlich sonstiger Kosten) Eigentum des Herstellers. Konstruktionsbezogene Lieferungen gelten auch dann als ein Auftrag, wenn sie in mehreren Teilbeträgen bestellt, geliefert und verrechnet wurden. Das Eigentum geht in diesem Fall erst auf den Käufer über, wenn alle unsere Forderungen aus der gesamten Lieferung beglichen sind. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen oder Konkurs- oder Liquidationsverfahren gegen den Käufer ist der Hersteller berechtigt, die in seinem Eigentum stehenden Waren vom Käufer zurückzunehmen und zu verkaufen. Die durch den Weiterverkauf entstehenden geringeren Kosten sowie die Kosten der Rücksendung und Weiterlieferung trägt ebenfalls der Käufer.

8. Paletten

Die Lieferung erfolgt auf Paletten, für die wir eine Pfandgebühr und eine Nutzungsgebühr erheben. Bei Rücksendung an uns (Kosten trägt der Käufer) wird der Preis abzüglich der Nutzungsgebühr erstattet. Wir kaufen nur unbeschädigte Paletten zurück, Eigentum bitte mit Lieferschein nachweisen.

9. Materialrückgabe

Als Überschuss gelieferte Ware nimmt der Hersteller aufgrund der Bestellung des Käufers nur nach vorheriger Absprache und nur dann zurück, wenn die Ware unbeschädigt und originalverpackt ist.. Eine Kopie der Rechnung muss dem zurückgegebenen Produkt beigefügt werden. Beim Wiederkauf erhebt der Hersteller eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Warenwertes. Der Rückkauf ist innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung an jedem Standort des Herstellers möglich.

10. Gewährleistung

Wir gewährleisten die technischen Eigenschaften und Qualitätsanforderungen unserer Produkte gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Bis zu 2 % der jeweils gelieferten Menge. Geringfügige, den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen sind nach Vorschriften zulässig. Nach Eingang beim Käufer oder seinem Beauftragten ist die Ware nach Menge und Qualität zu beurteilen. Nach einer solchen Prüfung darf die beanstandete Ware nicht mehr eingebaut werden und die Beanstandung muss spätestens innerhalb von 3 Tagen dem Hersteller schriftlich mitgeteilt werden. Nach der Abnahme kann der Hersteller nur Beanstandungen behandeln, die sich aus versteckten (zum Zeitpunkt der Abnahme nicht erkennbaren) Mängeln ergeben, die auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind. Im Reklamationsfall kann die Frühwald Kft. nur anhand der Rechnung nachgewiesen werden. Wir sind in der Lage, Produkte auszutauschen, die von hergestellt wurden für noch nicht installierte Produkte kann eine Ersatzgarantie in Anspruch genommen werden, wenn der Vertreter des Herstellers dies zuvor schriftlich genehmigt hat. Das auftretende Ausblühen ist technisch nicht vermeidbar, beeinträchtigt die Qualitätsparameter und den Gebrauchswert des Produktes nicht und gilt daher nicht als Gewährleistungsmangel! Durch Stress und die unvermeidliche natürliche Verschmutzung während dieses Prozesses verschwinden die Ausblühungen. Ecken und Kanten von Pflastersteinen und Gehwegplatten, die auf unzureichend verdichtetem Untergrund verlegt sind, können beim Rütteln abbrechen. Ursache hierfür sind unzureichend verdichtete Bettung, unsachgemäße Verlegung, Nichteinhaltung des Wechselfugenabstandes als Pflasterstein, Rütteln ohne Gummibahn. Die Farbe der verwendeten Naturmaterialien variiert, auch die des Zements. Durch die unterschiedliche Produktionszeit und den Unterschied in den verwendeten Materialien kann es bei den Normal-, Start-, Schluss- und Randsteinen zu Farbunterschieden kommen, diese Farbunterschiede sind technisch nicht vermeidbar, mindern aber nicht den Gebrauchswert des Produktes, Witterung und Gebrauch machen sie mehr homogen. Für Farbabweichungen, Kalkausblühungen und Elementarschäden wird keine Gewährleistung übernommen! Bei Qualitätszweifeln oder -bedenken darf das Produkt bis zur Klärung des Problems nicht eingebaut werden! In diesem Fall können keine Kosten (zB: Bringen, Abholen) gegenüber dem Hersteller geltend gemacht werden!

11. Storno

Tritt der Kunde von dem von Frühwald Kft. schriftlich bestätigten Vertrag zurück, stellen wir ihm eine Vertragsstrafe von 10 % in Rechnung. Bei Einzelaufträgen sind 40 % des Preises als Anzahlung zu leisten. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, steht der Frühwald Kft. die Vorauszahlung als Schadensersatz zu.

12. Rechtswirksamkeit

In Angelegenheiten, die nicht in den „Verkaufs- und Lieferbedingungen“ geregelt sind, gelten die Vorschriften und Leitlinien des Bürgerlichen Gesetzbuches. Im Falle eines Rechtsstreits ist das Stadtgericht Békéscsaba zuständig. Wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und hoffen, dass Sie lange Freude an den Produkten der Frühwald Kft haben werden.

VERTRIEBSPARTNER:

Frühwald-Produkte finden Sie bundesweit bei namhaften Händlern und Wiederverkäufern.

FRÜHWALD KFT. HAUPTPRODUKTGRUPPEN:

INFORMATIONEN ZUR PREISLISTE:

Die Preise in der Preisliste verstehen sich vor Ort. Das Gewicht der Produkte und der Materialverbrauch sind gerundete Werte. Bei der Abrechnung berücksichtigen wir die Netto-Einheitspreise für lfm, Stk. und m². Bruttopreise werden entsprechend den Rundungsregeln gerundet. Die Preise enthalten 27 % Mehrwertsteuer. Unsere Produkte, deren Einzelpreise grün markiert sind, sind sofort ab Lager lieferbar, der Rest – im Auftragsfall – mit kurzer Produktionszeit. Technische Änderungen vorbehalten! Für Druck- und Bearbeitungsfehler übernehmen wir keine Haftung!

Gültig: ab 05.09.2022.